AGBs
Geltungsbereich
Es gelten die nachfolgenden Liefer- und
Zahlungsbedingungen, soweit nicht schriftlich
andere Vereinbarungen getrof-
fen wurden.
Offerten
Ohne anderslautende Angaben beruhen
die Preisberechnungen in den Offerten auf
vollständigen, zur Berechnung geeig-neten
Unterlagen und Daten sowie ver-bindlichen,
unmissverständlich bezeich-neten Inhalts-,
Stand- und Massangaben. Angebote, die
aufgrund ungenauer oder noch nicht
vorliegender Unterlagen erfol-gen, haben nur
unverbindlichen Richt-preischarakter. Für
unbefristete Offerten erlischt die
Preisbindung nach 90 Tagen.
Preise
Die offerierten oder bestätigten Preise
sind, sofern nicht anders vereinbart,
Nettopreise zuzüglich MWSt. Allfällig an-
fallende Transportkosten sind speziell
auszuweisen.
Sie verstehen sich vorbehältlich eventuel-
ler Materialpreisaufschläge oder gesamt-
arbeitsvertraglicher Lohnerhöhungen, die
vor Auftragsbeendigung eintreten können
und deren Preiskonsequenzen dem Auf-
traggeber mitgeteilt werden müssen.
Zahlungsbedingungen
Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat
innerhalb der auf der Rechnung vorgege-
benen Frist ohne jeden Abzug zu erfolgen.
Abgelieferte Ware bleibt bis zum Zahl-
ungseingang Eigentum der DICAD GmbH.
Die DICAD GmbH kann auch nach Bestel-
lungsannahme Zahlungsgarantien verlan-
gen. Unterbleiben diese, so kann die
weitere Auftragsbearbeitung eingestellt
werden, wobei die aufgelaufenen Kosten
ohne Verzug fällig werden. Bedingen Auf-
träge die Bindung grösserer Geldmittel,
entweder für Material und Fremdarbeit
oder weil sich die Auftragsabwicklung über
mehr als zwei Monate erstreckt, so ist die
DICAD GmbH berechtigt, Voraus-zahlungen
zur Deckung seiner Aufwen-dungen zu
verlangen. Die Höhe der Vor-auszahlungen
und deren Fälligkeit sind in der
Auftragsbestätigung festzuhalten. Auf
Verlangen des Bestellers eingekaufte Pa-
piere und Kartons, die nicht innerhalb von
drei Monaten zur Verwendung gelangen,
werden von der DICAD GmbH unter Be-
lastung der damit verbundenen Umtriebe
fakturiert.
Lieferfristen
Fest zugesicherte Liefertermine gelten
nur, wenn die erforderlichen Unterlagen
(Bild- und Textvorlagen, Manuskripte oder
Datenträger, Gut zum Druck usw.) zum
vereinbarten Zeitpunkt bei der DICAD
GmbH eintreffen. Vereinbarte Lieferfristen
beginnen mit dem Tage des Eingangs der
Druckunterlagen der DICAD GmbH und
enden mit dem Tage, an dem die Druck-
sachen DICAD GmbH verlassen.
Wird das Gut zum Druck nicht innerhalb
der festgesetzten Frist erteilt, so ist die
DICAD GmbH nicht mehr an die verein-
barte Lieferfrist gebunden.
Überschreitungen des Liefertermins bzw.
Nichteinhaltung der Lieferfrist, für welche
die DICAD GmbH kein Verschulden trifft
(z.B. Betriebsstörungen, verursacht durch
Arbeitsniederlegungen oder Streik, Aus-
sperrung, Strommangel, Mangel an Roh-
material sowie alle Fälle höherer Gewalt),
berechtigen den Besteller nicht, vom Ver-
trag zurückzutreten oder die DICAD
GmbH für etwa entstandenen Schaden
verantwortlich zu machen.
Bei Terminüberschreitungen haftet die
DICAD GmbH höchstens bis zur Höhe des
Warenwertes und nur dann, wenn eine
schriftliche Terminbestätigung vorliegt.
Abnahmeverzug
Nimmt der Besteller die Ware nicht inner-
halb angemessener Frist nach avisierter
Fertigstellungsanzeige ab, so ist die
DICAD GmbH berechtigt, die Ware zu fak-
turieren und sie auf Rechnung und Gefahr
des Auftraggebers selbst auf Lager zu
nehmen oder auswärts einzulagern.
Skizzen und Entwürfe
Skizzen, Entwürfe, Gestaltungsvorschlä-
ge, Originale und fotografische Arbeiten
werden berechnet, auch wenn kein ent-
sprechender Druckauftrag erteilt wird.
Urheberrechte
Das Urheberrecht an kreativen und ge-
stalterischen Leistungen richtet sich nach
den gesetzlichen Bestimmungen. Ander-
weitige Verwendungen bedürfen der aus-
drücklichen Zustimmung der DICAD GmbH.
Reproduktionsrecht
Die Reproduktion und der Druck aller vom
Auftraggeber der DICAD GmbH zur Verfü-
gung gestellten Bild- und Textvorlagen,
Muster und dergleichen erfolgen unter der
Voraussetzung und Annahme, dass der
Besteller die entsprechenden Reproduk-
tionsrechte besitzt. Dies gilt auch für ge-
speicherte Archivdaten und deren Wieder-
benutzung.
Reproduktionsunterlagen, Werkzeuge
Die von der DICAD GmbH erstellten Re-
produktionsunterlagen (fotografische Auf-
nahmen, Datenträger, Satz, Montagen
usw.) und Werkzeuge (Stanzformen, Prä-
geplatten usw.) bleiben Eigentum der
DICAD GmbH. Klischees können an den
Besteller ausgeliefert werden, sofern
eventuelle Urheberrechte des Druckers
gewahrt bleiben.
Mehraufwand
Vom Besteller oder von dessen beauftrag-
tem Vermittler gegenüber dem Angebot
verursachter Mehraufwand (wie Vorlagen-
und Manuskriptbereinigung bzw. -überar-
beitung, Zusatzbearbeitung von Datenträ-
gern oder Text-/Bilddaten sowie bei man-
gelhaften, fehlenden oder für die Wieder-
gabe schlecht geeigneten Unterlagen)
wird zusätzlich in Rechnung gestellt.
Autorkorrekturen
Autorkorrekturen (nachträgliche Text-
änderungen, Bildumstellungen, Änderun-
gen im Umbruch und dergleichen) sind in
den offerierten Preisen nicht enthalten
und werden nach aufgewendeter Zeit
zusätzlich berechnet.
Branchenübliche Toleranzen
Branchenübliche Abweichungen in Aus-
führung und Material, insbesondere
Schnittgenauigkeit, Originaltreue der Re-
produktion, Tonwert und Qualität der
Druckträger (Papier, Karton usw.), bleiben
vorbehalten. Soweit dem Drucker durch
Zulieferer Toleranzen auferlegt werden,
gelten diese auch gegenüber dem Kunden
der DICAD GmbH.
Mehr- oder Minderlieferung
Mehr- oder Minderlieferungen bis 10% des
bestellten Quantums – bei Extraan-fertigung
des Materials bis 20% – können ohne
anderslautende Vereinbarung nicht
beanstandet werden. Es wird die effektiv
gelieferte Menge fakturiert.
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