AGBs
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Geltungsbereich Es gelten die nachfolgenden Liefer- und Zahlungsbedingungen, soweit nicht schriftlich andere Vereinbarungen getrof- fen wurden. Offerten Ohne anderslautende Angaben beruhen die Preisberechnungen in den Offerten auf vollständigen, zur Berechnung geeig-neten Unterlagen und Daten sowie ver-bindlichen, unmissverständlich bezeich-neten Inhalts-, Stand- und Massangaben. Angebote, die aufgrund ungenauer oder noch nicht vorliegender Unterlagen erfol-gen, haben nur unverbindlichen Richt-preischarakter. Für unbefristete Offerten erlischt die Preisbindung nach 90 Tagen. Preise Die offerierten oder bestätigten Preise sind, sofern nicht anders vereinbart, Nettopreise zuzüglich MWSt. Allfällig an- fallende Transportkosten sind speziell auszuweisen. Sie verstehen sich vorbehältlich eventuel- ler Materialpreisaufschläge oder gesamt- arbeitsvertraglicher Lohnerhöhungen, die vor Auftragsbeendigung eintreten können und deren Preiskonsequenzen dem Auf- traggeber mitgeteilt werden müssen. Zahlungsbedingungen Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb der auf der Rechnung vorgege- benen Frist ohne jeden Abzug zu erfolgen. Abgelieferte Ware bleibt bis zum Zahl- ungseingang Eigentum der DICAD GmbH. Die DICAD GmbH kann auch nach Bestel- lungsannahme Zahlungsgarantien verlan- gen. Unterbleiben diese, so kann die weitere Auftragsbearbeitung eingestellt werden, wobei die aufgelaufenen Kosten
ohne Verzug fällig werden. Bedingen Auf- träge die Bindung grösserer Geldmittel, entweder für Material und Fremdarbeit oder weil sich die Auftragsabwicklung über mehr als zwei Monate erstreckt, so ist die DICAD GmbH berechtigt, Voraus-zahlungen zur Deckung seiner Aufwen-dungen zu verlangen. Die Höhe der Vor-auszahlungen und deren Fälligkeit sind in der Auftragsbestätigung festzuhalten. Auf Verlangen des Bestellers eingekaufte Pa- piere und Kartons, die nicht innerhalb von drei Monaten zur Verwendung gelangen, werden von der DICAD GmbH unter Be- lastung der damit verbundenen Umtriebe fakturiert. Lieferfristen Fest zugesicherte Liefertermine gelten nur, wenn die erforderlichen Unterlagen (Bild- und Textvorlagen, Manuskripte oder Datenträger, Gut zum Druck usw.) zum vereinbarten Zeitpunkt bei der DICAD GmbH eintreffen. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Tage des Eingangs der Druckunterlagen der DICAD GmbH und enden mit dem Tage, an dem die Druck- sachen DICAD GmbH verlassen. Wird das Gut zum Druck nicht innerhalb der festgesetzten Frist erteilt, so ist die DICAD GmbH nicht mehr an die verein- barte Lieferfrist gebunden. Überschreitungen des Liefertermins bzw. Nichteinhaltung der Lieferfrist, für welche die DICAD GmbH kein Verschulden trifft (z.B. Betriebsstörungen, verursacht durch Arbeitsniederlegungen oder Streik, Aus- sperrung, Strommangel, Mangel an Roh- material sowie alle Fälle höherer Gewalt), berechtigen den Besteller nicht, vom Ver- trag zurückzutreten oder die DICAD GmbH für etwa entstandenen Schaden verantwortlich zu machen. Bei Terminüberschreitungen haftet die
DICAD GmbH höchstens bis zur Höhe des Warenwertes und nur dann, wenn eine schriftliche Terminbestätigung vorliegt. Abnahmeverzug Nimmt der Besteller die Ware nicht inner- halb angemessener Frist nach avisierter Fertigstellungsanzeige ab, so ist die DICAD GmbH berechtigt, die Ware zu fak- turieren und sie auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers selbst auf Lager zu nehmen oder auswärts einzulagern. Skizzen und Entwürfe Skizzen, Entwürfe, Gestaltungsvorschlä- ge, Originale und fotografische Arbeiten werden berechnet, auch wenn kein ent- sprechender Druckauftrag erteilt wird. Urheberrechte Das Urheberrecht an kreativen und ge- stalterischen Leistungen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ander- weitige Verwendungen bedürfen der aus- drücklichen Zustimmung der DICAD GmbH. Reproduktionsrecht Die Reproduktion und der Druck aller vom Auftraggeber der DICAD GmbH zur Verfü- gung gestellten Bild- und Textvorlagen, Muster und dergleichen erfolgen unter der Voraussetzung und Annahme, dass der Besteller die entsprechenden Reproduk- tionsrechte besitzt. Dies gilt auch für ge- speicherte Archivdaten und deren Wieder- benutzung. Reproduktionsunterlagen, Werkzeuge Die von der DICAD GmbH erstellten Re- produktionsunterlagen (fotografische Auf- nahmen, Datenträger, Satz, Montagen usw.) und Werkzeuge (Stanzformen, Prä- geplatten usw.) bleiben Eigentum der DICAD GmbH. Klischees können an den
Besteller ausgeliefert werden, sofern eventuelle Urheberrechte des Druckers gewahrt bleiben. Mehraufwand Vom Besteller oder von dessen beauftrag- tem Vermittler gegenüber dem Angebot verursachter Mehraufwand (wie Vorlagen- und Manuskriptbereinigung bzw. -überar- beitung, Zusatzbearbeitung von Datenträ- gern oder Text-/Bilddaten sowie bei man- gelhaften, fehlenden oder für die Wieder- gabe schlecht geeigneten Unterlagen) wird zusätzlich in Rechnung gestellt. Autorkorrekturen Autorkorrekturen (nachträgliche Text- änderungen, Bildumstellungen, Änderun- gen im Umbruch und dergleichen) sind in den offerierten Preisen nicht enthalten und werden nach aufgewendeter Zeit zusätzlich berechnet. Branchenübliche Toleranzen Branchenübliche Abweichungen in Aus- führung und Material, insbesondere Schnittgenauigkeit, Originaltreue der Re- produktion, Tonwert und Qualität der Druckträger (Papier, Karton usw.), bleiben vorbehalten. Soweit dem Drucker durch Zulieferer Toleranzen auferlegt werden, gelten diese auch gegenüber dem Kunden der DICAD GmbH. Mehr- oder Minderlieferung Mehr- oder Minderlieferungen bis 10% des bestellten Quantums – bei Extraan-fertigung des Materials bis 20% – können ohne anderslautende Vereinbarung nicht beanstandet werden. Es wird die effektiv gelieferte Menge fakturiert.
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