AGBs
Vom Besteller geliefertes Material
Vom Besteller beschafftes Material, wel-
ches eine für die Verarbeitung geforderte
Eignung aufzuweisen hat, ist der DICAD
GmbH frei Haus zu liefern. Der Besteller
haftet für alle Schäden, die aus einer all-
fälligen Nichteignung des Materials ent-
stehen können (Qualität und Quantität).
Dazu gehört auch eine Einlagerung des
Materials auf Rechnung und Gefahr des
Auftraggebers.
Abrufaufträge
Die bei Abrufaufträgen entstehenden
Mehrkosten für Beanspruchung des La-
gers und die Verzinsung des im Auftrag
gebundenen Kapitals (Arbeit, Material)
gehen zu Lasten des Bestellers.
Lieferungen, Verpackung
Die Transportkosten sind – sofern nicht
anders vereinbart – nicht im Preis inbe-
griffen. Paletten, Behälter und Kisten
werden ausgetauscht oder zum Selbst-
kostenpreis fakturiert, wenn sie nicht
innert vier Wochen nach Erhalt der Sen-
dung in gutem Zustand und franko zu-
rückgesandt werden.
Mängelrüge
Die von der DICAD GmbH gelieferten Ar-
beiten sind beim Empfang zu prüfen. All-
fällige Beanstandungen bezüglich Qualität
und Quantität haben spätestens innerhalb
8 Tagen nach Empfang zu erfolgen, an-
sonst die Lieferung als angenommen gilt.
Bei begründeten Beanstandungen erfolgt
innert angemessener Frist eine Wieder-
gutmachung des Schadens.
Haftungsbeschränkungen
Der DICAD GmbH übergebene Manus-
kripte, Datenträger, Originale, Fotografien
usw. sowie lagernde Drucksachen oder
sonstige eingebrachte Objekte werden mit
der üblichen Sorgfalt behandelt. Weiterge-
hende Risiken hat der Auftraggeber ohne
besondere schriftliche Vereinbarung selbst
zu versichern bzw. zu tragen. Eine über den
Auftragswert hinausgehende Haftung für
allfällige weiter geltend ge-machte, direkte
oder indirekte Schäden aus Mängeln, wird,
vorbehältlich zwingen-der Bestimmungen
des Produktehaft-pflichtgesetzes vom
1.1.1994, gegenüber dem Endverbraucher
wegbedungen.
Bei elektronischen Daten und
Datenübernahme
Für vom Kunden angelieferte Daten (über
Datenträger oder Modem), die inhaltlich
fehlerhaft oder unvollständig sind, über-
nimmt die DICAD GmbH keinerlei Verant-
wortung. Ebenfalls wird jede Haftung ab-
gelehnt, wenn angelieferte Daten nicht
standardmässig verarbeitet oder verwen-
det werden können und dadurch qualita-
tive Mängel des Druckproduktes entste-
hen. Eine Haftung für Datenverluste von
angelieferten und weiterzubearbeitenden
Dateien wird von der DICAD GmbH nicht
übernommen. Die Haftung der DICAD
GmbH beschränkt sich auf von ihr verur-
sachte Fehler, die auf grobe Fahrlässig-
keit zurückzuführen sind.
Kontroll- und Prüfdokumente
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm
vor der Endfertigung des Auftrages zuge-
stellten Kontroll- und Prüfdokumente (An-
drucke, Proofs, Kopien, Dateien und der-
gleichen) auf Fehler zu überprüfen und
diese, mit dem Gut zum Druck und allfälli-
gen Korrekturanweisungen versehen,
innerhalb der vereinbarten Frist zurückzu-
geben. Die DICAD GmbH haftet nicht für
vom Auftraggeber übersehene Fehler.
Telefonisch aufgegebene Korrekturen und
Änderungen müssen vom Auftraggeber
innerhalb 24 Stunden schriftlich bestätigt
werden, ansonsten keine Rechtswirkun-
gen abgeleitet werden können. Wird ver-
einbarungsgemäss auf die Unterbreitung
von Kontroll- und Prüfdokumenten ver-
zichtet oder ruft der Auftraggeber ohne
diese Filme oder Datenträger direkt ab, so
trägt er das volle Risiko. Die Haftung der
DICAD GmbH beschränkt sich auf grobes
Verschulden.
Aufbewahrung der Arbeitsunterlagen
Eine Pflicht zur Aufbewahrung von Ar-
beitsunterlagen (Dateien, Negative, Farb-
auszüge, Satz, Abzüge sowie Werkzeuge)
besteht ohne schriftliche Vereinbarung
nicht. Eine zur Sicherstellung des Auftra-
ges erfolgte Aufzeichnung der Enddaten
wird in der Regel aufbewahrt. Risiken
einer einwandfreien späteren Bereitstel-
lung, bleiben aufgrund sich verändernder
Bearbeitungstechniken, vorbehalten.
Die mit einer schriftlich vereinbarten Auf-
bewahrung entstehenden Kosten für die
Archivierung, erneuter Aufbereitung, For-
matierung und Ausgabe werden zusätzlich
verrechnet.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für beide Teile ist der Druck-
ort. Zur Beurteilung von Streitigkeiten sind
die ordentlichen Gerichte des Druckortes
zuständig, sofern keine andere Abmach-
ung getroffen wird. Anwendbar ist
schweizerisches Recht.
Anerkennung
Die Erteilung eines Druckauftrages
schliesst die Anerkennung dieser allge-
meinen Geschäftsbedingungen durch den
Besteller ein.
DICAD GmbH, 4434 Hölstein
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