AGBs
vorher vorher
Vom Besteller geliefertes Material Vom Besteller beschafftes Material, wel- ches eine für die Verarbeitung geforderte Eignung aufzuweisen hat, ist der DICAD GmbH frei Haus zu liefern. Der Besteller haftet für alle Schäden, die aus einer all- fälligen Nichteignung des Materials ent- stehen können (Qualität und Quantität). Dazu gehört auch eine Einlagerung des Materials auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Abrufaufträge Die bei Abrufaufträgen entstehenden Mehrkosten für Beanspruchung des La- gers und die Verzinsung des im Auftrag gebundenen Kapitals (Arbeit, Material) gehen zu Lasten des Bestellers. Lieferungen, Verpackung Die Transportkosten sind – sofern nicht anders vereinbart – nicht im Preis inbe- griffen. Paletten, Behälter und Kisten werden ausgetauscht oder zum Selbst- kostenpreis fakturiert, wenn sie nicht innert vier Wochen nach Erhalt der Sen- dung in gutem Zustand und franko zu- rückgesandt werden. Mängelrüge Die von der DICAD GmbH gelieferten Ar- beiten sind beim Empfang zu prüfen. All- fällige Beanstandungen bezüglich Qualität und Quantität haben spätestens innerhalb 8 Tagen nach Empfang zu erfolgen, an- sonst die Lieferung als angenommen gilt. Bei begründeten Beanstandungen erfolgt innert angemessener Frist eine Wieder- gutmachung des Schadens. Haftungsbeschränkungen Der DICAD GmbH übergebene Manus- kripte, Datenträger, Originale, Fotografien usw. sowie lagernde Drucksachen oder
sonstige eingebrachte Objekte werden mit der üblichen Sorgfalt behandelt. Weiterge- hende Risiken hat der Auftraggeber ohne besondere schriftliche Vereinbarung selbst zu versichern bzw. zu tragen. Eine über den Auftragswert hinausgehende Haftung für allfällige weiter geltend ge-machte, direkte oder indirekte Schäden aus Mängeln, wird, vorbehältlich zwingen-der Bestimmungen des Produktehaft-pflichtgesetzes vom 1.1.1994, gegenüber dem Endverbraucher wegbedungen. Bei elektronischen Daten und Datenübernahme Für vom Kunden angelieferte Daten (über Datenträger oder Modem), die inhaltlich fehlerhaft oder unvollständig sind, über- nimmt die DICAD GmbH keinerlei Verant- wortung. Ebenfalls wird jede Haftung ab- gelehnt, wenn angelieferte Daten nicht standardmässig verarbeitet oder verwen- det werden können und dadurch qualita- tive Mängel des Druckproduktes entste- hen. Eine Haftung für Datenverluste von angelieferten und weiterzubearbeitenden Dateien wird von der DICAD GmbH nicht übernommen. Die Haftung der DICAD GmbH beschränkt sich auf von ihr verur- sachte Fehler, die auf grobe Fahrlässig- keit zurückzuführen sind. Kontroll- und Prüfdokumente Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung des Auftrages zuge- stellten Kontroll- und Prüfdokumente (An- drucke, Proofs, Kopien, Dateien und der- gleichen) auf Fehler zu überprüfen und diese, mit dem Gut zum Druck und allfälli- gen Korrekturanweisungen versehen, innerhalb der vereinbarten Frist zurückzu- geben. Die DICAD GmbH  haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Telefonisch aufgegebene Korrekturen und
Änderungen müssen vom Auftraggeber innerhalb 24 Stunden schriftlich bestätigt werden, ansonsten keine Rechtswirkun- gen abgeleitet werden können. Wird ver- einbarungsgemäss auf die Unterbreitung von Kontroll- und Prüfdokumenten ver- zichtet oder ruft der Auftraggeber ohne diese Filme oder Datenträger direkt ab, so trägt er das volle Risiko. Die Haftung der DICAD GmbH beschränkt sich auf grobes Verschulden. Aufbewahrung der Arbeitsunterlagen Eine Pflicht zur Aufbewahrung von Ar- beitsunterlagen (Dateien, Negative, Farb- auszüge, Satz, Abzüge sowie Werkzeuge) besteht ohne schriftliche Vereinbarung nicht. Eine zur Sicherstellung des Auftra- ges erfolgte Aufzeichnung der Enddaten wird in der Regel aufbewahrt. Risiken einer einwandfreien späteren Bereitstel- lung, bleiben aufgrund sich verändernder Bearbeitungstechniken, vorbehalten. Die mit einer schriftlich vereinbarten Auf- bewahrung entstehenden Kosten für die Archivierung, erneuter Aufbereitung, For- matierung und Ausgabe werden zusätzlich verrechnet. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort für beide Teile ist der Druck- ort. Zur Beurteilung von Streitigkeiten sind die ordentlichen Gerichte des Druckortes zuständig, sofern keine andere Abmach- ung getroffen wird. Anwendbar ist schweizerisches Recht. Anerkennung Die Erteilung eines Druckauftrages schliesst die Anerkennung dieser allge- meinen Geschäftsbedingungen durch den Besteller ein. DICAD GmbH, 4434 Hölstein
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